Die Auflösung des Vereins erfordert einen schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder, welchem in der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit stattgegeben werden muss.
Das Vereinsvermögen fließt bei freiwilliger Auflösung wissenschaftlichen Zwecken zu, worüber die Mitgliederversammlung beschließt.