Plattenbehandlung (je nach Spaltform) von der Geburt bis zum Gaumenverschluss.
Lippenverschluss im 3.-6. Lebensmonat.
Gaumenverschluss je nach Behandlungskonzept:
a) einzeitig (Weich- und Hartgaumen) mit 9 – 15 Monaten.
b) zweizeitig (Weichgaumen mit 6 – 12 Monaten, Hartgaumen mit 18 – 36 Monaten).
In Einzelfällen kann der (Weich-) Gaumenverschluss mit dem Lippenverschluss kombiniert werden.
Regelmäßige HNO-Kontrollen und – bei Mittelohrerguss – Paukendrainage.
Logopädische Untersuchung und gegebenenfalls Therapie spätestens ab Gaumenverschluss.
Osteoplastik (Knocheneinlagerung in den Kieferspaltbereich) mit 8-10 Jahren, anschließend kieferorthopädische Behandlung (Zahnregulierung).
Eventuelle Sekundäroperationen: Lippenkorrektur, sprechunterstützende Operation (Velopharyngoplastik), Nasenstegverlängerung, Korrektur-Operation zur Vorverlagerung des Oberkiefers (OK-Osteotomie, OK-Distraktion), Nasenkorrektur.