§11 Die Mitgliederhauptversammlung und ihre Obliegenheiten

Der Hauptversammlung obliegt es:

1. den Rechenschaftsbericht des Präsidenten und den Kassenbericht der Revisoren entgegenzunehmen und über die Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder zu entscheiden,

2. die Vorstandsmitglieder und Kassenrevisoren zu wählen,

3. über

a) die Aufnahme von Mitgliedern

b) Anträge

c) Änderungen und Ergänzungen der Statuten und

d) die Auflösung des Vereins

zu beschließen.