§2 Zweck der Gesellschaft

Der Zweck der Gesellschaft ist die wissenschaftliche und praktische Förderung der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie:

1. durch Abhaltung von Versammlung und sonstigen Veranstaltungen,

2. durch die Teilnahme an analogen Veranstaltungen anderer, auch ausländischer medizinischer Gesellschaften,

3. durch persönlichen und schriftlichen Kontakt der Mitglieder miteinander und mit der Gesellschaft,

4. durch die Pflege persönlicher Fühlungnahme mit Vertretern benachbarter Fachgebiete des Inlandes und Auslandes,

5. durch Unterstützung der Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.