§5 Die Aufnahme von Mitgliedern

1. Die Aufnahme eines assoziierten Mitgliedes bedarf eines Aufnahmeantrages des Bewerbers, dem ein beruflicher Lebenslauf beigefügt sein muss. Der Antrag erfolgt über die Homepage der österr. Gesellschaft für MKG-Chirurgie. Beim Antrag sind die Namen von drei aktuellen Vorstandsmitgliedern der ÖGMKG zu nennen. Der BewerberIn gilt als aufgenommen, wenn bei der geheimen Abstimmung über den Antrag bei der Jahreshauptversammlung darüber Einstimmigkeit herrscht oder maximal zwei Gegenstimmen festgelegt werden.

2. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Vorstand der Gesellschaft nach einstimmigem Beschluss.